Die Gründung von Gesellschaften ist ein Prozess, das notwendige Kentnisse von Rechtsvorschriften benötigt. Das ganze Prozess wird in mehreren Rechtsvorschriften beschrieben, wobei man große Kentnisse und Erfahrungen braucht. Anfänger, aber auch erfahrene Unternehmer haben in vielen Fällen solche Kentnisse nicht, und haben auch keine Zeit, benötigte Ämter und Institutionen zu besuchen.

Wir sind fähig, eine Gesellschaft für den Kunden überall auf dem Gebiet der Slowakei, Tschechischen Republik oder Polen zu gründen.

Unsere Dienstleistungen beinhalten meistens:

  • Erarbeitung von Gründungsdokumenten und anderen Rechtsakten, die bei der Gründung und für den Einstrag in das Handelsregister notwendig sind;
  • Notar;
  • Registrierung von Gegenständen des Unternehmens;
  • Registrierung der Gesellschaft für Einkommensteuer der juristischen Personen, bzw. auch für andere Steuern;
  • Gewährung des Sitzes der Gesellschaft;
  • Registrierung auf jeweiligen Ämtern, die für die Gründung der Gesellschaft notwendig sind.


Die Gründungsdokumente werden standardmäßig zweisprachig erstellt, und zwar auf Tschechisch, Slowakisch, Englisch und Polnisch.

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